Privatgutachten
Privatgutachten erstellen wir im Auftrag einer Partei – sohin sind diese nicht vom Gericht beauftragt.
In der Regel geschieht dies in drei Fällen:
- Eine Partei möchte ihre Erfolgsaussichten in einem gerichtlichen Verfahren besser abschätzen können und vertreten wissen.
- Das Privatgutachten dient dazu, ein vorliegendes Gutachten fachkundig zu analysieren bzw. dessen Zulässigkeit und die Schlüssigkeit der Ergebnisse zu beurteilen – insbesondere auch, ob dieses systemgerecht erstellt wurde.
- Eine Partei bereitet mit einem Privat-Gutachter die Befragung des Gerichtssachverständigen vor.
Dabei ist zu beachten, dass auch der Privatgutachter ebenso zu Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet ist.
Sollten Sie die Erstellung eines Privatgutachtens wünschen, ersuche ich Sie um schriftliche Kontaktaufnahme mit mir.