Gerichtsgutachten
Als Richter/Richterin bzw. als Vertreter/Vertreterin der Anklage ist man sehr oft mit medizinischen Fachgutachten und Fragestellungen konfrontiert, die mit den eigenen Kernkompetenzen naturgemäß oft sehr wenig zu tun haben.
Wie soll ein Richter/Richterin oder Staatsanwalt/Staatsanwältin den feinen Unterschied bei medizinischen Behandlungsabläufen und die daraus resultierenden Konsequenzen kennen und richtig einschätzen können?
Aus diesem Grund gibt es die Funktion des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen – das persönliche Beweismittel und die Eule des Richters.
Meine Aufgabe als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist es, ihnen den oft komplizierten Sachverhalt objektiv aufzubereiten und verständlich zu machen. Ziel ist es, durch die Erstellung eines eindeutigen und vertretbaren Gutachtens basierend auf einer genauen Befundaufnahme und eines detaillierten Aktenstudiums, eine möglichst präzise Beantwortung des Gerichtsauftrages und andere etwaige Fragen zu gewährleisten.
Ein eindeutiges und verwertbares Gutachten ist ein elementarer Pfeiler der richterlichen Beweiswürdigung, die in weiterer Folge in einem Urteil endet. Daher ist es mir besonders wichtig auch komplexe fachliche Inhalte in einer möglichst einfachen und verständlichen Form aufzuarbeiten und darzustellen, und ihnen dadurch Ihre richterliche Beweiswürdigung zu erleichtern.
Als Facharzt für Kinder – & Jugendheilkunde decke ich dieses Fach zur Gänze ab.